OLG Dresden - Beschluss vom 15.08.2018
4 U 1000/18
Normen:
VVG § 8 Abs. 5 a.F.;
Fundstellen:
NJW-RR 2018, 1434
Vorinstanzen:
LG Dresden, - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 1475/17

Anforderungen an die Belehrung über das Rücktrittsrecht beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nach dem sogenannten Antragsmodell

OLG Dresden, Beschluss vom 15.08.2018 - Aktenzeichen 4 U 1000/18

DRsp Nr. 2018/15660

Anforderungen an die Belehrung über das Rücktrittsrecht beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nach dem sogenannten Antragsmodell

1. Eine Rücktrittserklärung in einem Versicherungsantrag, die unter der durch einen Trennstrich abgesetzten und in Fettdruck gehaltenen Überschrift "wichtige Hinweise" über das Rücktrittsrecht belehrt, wird in formeller Hinsicht den Anforderungen gerecht. 2. Unschädlich ist es, wenn im Rahmen einer solchen Belehrung zugleich dazu aufgefordert wird, die Schlusserklärung zu lesen und wenn die Belehrung den Hinweis enthält, der Antragsteller könne "zurücktreten bzw. widersprechen".

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.

2. Die Klägerin hat Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen Stellung zu nehmen. Sie sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.

3. Der Termin zur mündlichen Verhandlung am 13.11.2018 wird aufgehoben.

Normenkette:

VVG § 8 Abs. 5 a.F.;

Gründe: