OLG Köln - Urteil vom 08.07.2014
20 U 21/14
Normen:
VVG § 8 Abs. 5 S. 2 a.F.;
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 24.01.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 307/13

Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Abschluss eines Versicherungsvertrages nach dem Antragsmodell

OLG Köln, Urteil vom 08.07.2014 - Aktenzeichen 20 U 21/14

DRsp Nr. 2015/1713

Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Abschluss eines Versicherungsvertrages nach dem Antragsmodell

Die Rücktrittsbelehrung "Sie können innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung (§ 4 AVB).", die im Versicherungsantrag enthalten ist, genügt formal und inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen gem. § 8 Abs. 5 S. 2 VVG a.F.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 24. Januar 2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 307/13 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen

Normenkette:

VVG § 8 Abs. 5 S. 2 a.F.;

Gründe

I.

1. 2.