I.
Der Kläger macht Leistungen aus einer bei der Beklagten für einen PKW MercedesBenz E 320 CDI T (amtl. Kennzeichen ## - ## ##) genommenen Teilkaskoversicherung geltend mit der Behauptung, der geleaste PKW sei in Polen gestohlen worden.
Eigentümerin des versicherten Fahrzeugs ist die Firma S GmbH; Leasingnehmer, Halter und Nutzer des Fahrzeugs ist der Sohn des Klägers, der Zeuge M.
Am 09.04.2002 gegen 3.00 Uhr erstattete der Zeuge P bei der Polizei in N in Polen eine Diebstahlsanzeige bezüglich des versicherten Fahrzeugs und gab an, er habe am 09.04.2002 zwischen ca. 0.30 bis 1.00 Uhr den PKW auf dem Parkplatz des Lokals "T" verschlossen abgestellt; während der ca. 40 bis 50 Minuten, die er sich in dem Lokal aufgehalten habe, sei das Fahrzeug gestohlen worden.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|