OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 15.08.2014
4 U 223/13
Normen:
BGB § 257; BGB § 775; VVG § 100;
Fundstellen:
MDR 2014, 1249
WuM 2014, 715
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 21.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen O 420/12

Anforderungen an die Darlegung der Verbindlichkeit, von der Befreiung begehrt wird

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.08.2014 - Aktenzeichen 4 U 223/13

DRsp Nr. 2015/456

Anforderungen an die Darlegung der Verbindlichkeit, von der Befreiung begehrt wird

Bei einer Klage auf Befreiung von Verbindlichkeiten ist substantiiert darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, ob und in welcher Höhe die Verbindlichkeit, von der zu befreien ist, begründet ist.

Auf die Berufung des Klägers zu 2) wird das am 21.8.2013 verkündete Schlussurteil des Landgerichts Frankfurt, 31. Zivilkammer teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu 2) 900,12 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.8.2012 zu zahlen.

Die Berufung der des Klägers zu 2) im Übrigen und die Berufung der Klägerin zu 1) werden zurückgewiesen.

Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.