OLG Naumburg - Beschluss vom 14.03.2018
4 W 5/18
Normen:
VVG § 172 Abs. 2;
Fundstellen:
VersR 2019, 533
Vorinstanzen:
LG Magdeburg, vom 15.11.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 907/17

Anforderungen an die Darlegung einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit

OLG Naumburg, Beschluss vom 14.03.2018 - Aktenzeichen 4 W 5/18

DRsp Nr. 2019/1777

Anforderungen an die Darlegung einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit

Zur Darlegung einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit.

Der Versicherungsnehmer in der Berufsunfähigkeitsversicherung muss für eine schlüssige Klage substantiiert und unter Beweisantritt darlegen, dass die versicherte Person aufgrund der konkreten Auswirkungen ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigungen an der Berufsausübung, wie sie an gesunden Tagen stattfand, im vertraglich vorgesehenen Umfang gehindert ist. Dazu gehört, die tatsächliche Beschaffenheit des Arbeitsfeldes und dessen Anforderungen im Einzelnen darzustellen. Es genügt nicht, Arbeitszeit und Berufstyp anzugeben. Vielmehr bedarf es einer ganz konkreten Arbeitsbeschreibung, mit der die anfallenden Tätigkeiten ihrer Art, ihrem Umfang und ihrer Häufigkeit nach für einen Außenstehenden nachvollziehbar werden.

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts Magdeburg vom 15. November 2017 wird, einschließlich des Antrages, der Klägerin für die Beschwerde Prozesskostenhilfe zu bewilligen, zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

Normenkette:

VVG § 172 Abs. 2;

Gründe:

I.