LG München I, vom 02.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 41 O 15377/05
Anforderungen an die Darlegung eines Verdienstausfallschadens eines selbständig TätigenHöhe des Schmerzensgeldes bei erheblicher Funktionseinschränkung des rechten Beines durch Nekrose mit vollständiger Versteifung der Sprunggelenke und hinkendem Gangbild trotz orthopädischer Schuhversorgung mit Begrenzung der möglichen Gehstrecke auf wenige hundert Meter und dauerhafter MdE von 40%Rechtsfolgen der Abtretung der streitgefangenen Forderung
OLG München, Endurteil vom 12.10.2018 - Aktenzeichen 10 U 1905/17
DRsp Nr. 2018/17182
Anforderungen an die Darlegung eines Verdienstausfallschadens eines selbständig TätigenHöhe des Schmerzensgeldes bei erheblicher Funktionseinschränkung des rechten Beines durch Nekrose mit vollständiger Versteifung der Sprunggelenke und hinkendem Gangbild trotz orthopädischer Schuhversorgung mit Begrenzung der möglichen Gehstrecke auf wenige hundert Meter und dauerhafter MdE von 40%Rechtsfolgen der Abtretung der streitgefangenen Forderung
1. Ein Verdienstausfall lässt sich bei selbständig und freiberuflich Tätigen in der Regel nur nach §§ 252 S. 2 BGB, 287ZPO ermitteln. Dabei muss der Geschädigte die Umstände darlegen und ggfls. beweisen, aus denen er nach dem gewöhnlichen Verlauf oder nach den besonderen Umständen des Einzelfalls seine Gewinnerwartung herleitet.Allein die Tatsache, dass der Anspruchsteller vor dem Unfall jahrelang seine Familie ernährt hat, lässt nicht den zwingenden Schluss zu, dass er diesen Unterhalts aus entgangenem Gewinn seiner selbständigen Tätigkeit als Finanzdienstleister erwirtschaftet hat. Dabei kann nicht etwa auf den durchschnittlichen Monatsverdienst eines Mitarbeiters einer Bausparkasse zurück gegriffen werden.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Verkehrsstrafrecht Online" abrufen.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.