BGH - Beschluss vom 18.08.2021
5 StR 217/21
Normen:
StPO § 337 Abs. 1;
Fundstellen:
NStZ-RR 2023, 239
StV 2021, 809
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 16.02.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 234 Js 90/20

Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse der molekulargenetischen Gutachten aufgrund von DNA-Spuren für den Nachweis der Täterschaft

BGH, Beschluss vom 18.08.2021 - Aktenzeichen 5 StR 217/21

DRsp Nr. 2021/13824

Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse der molekulargenetischen Gutachten aufgrund von DNA-Spuren für den Nachweis der Täterschaft

Tenor

Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 16. Februar 2021 mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.

Normenkette:

StPO § 337 Abs. 1;

Gründe

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Nötigung in Tateinheit mit unerlaubtem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition und mit unerlaubtem Besitz der dazugehörigen Patronenmunition zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt und eine Einziehungsentscheidung getroffen. Die Revision des Angeklagten hat mit der Sachrüge Erfolg.