OLG Karlsruhe - Beschluss vom 28.04.2006
1 Ss 25/06
Normen:
StVG § 24 § 25 ; StVO § 3 ;
Fundstellen:
DAR 2007, 158
NStZ-RR 2006, 249
NZV 2006, 437
VRS 110, 439
VersR 2007, 223
Vorinstanzen:
AG Bruchsal, vom 14.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 450 Js 27692/05

Anforderungen an die Feststellung des Vorsatzes bei Überschreitung der außerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.04.2006 - Aktenzeichen 1 Ss 25/06

DRsp Nr. 2007/19339

Anforderungen an die Feststellung des Vorsatzes bei Überschreitung der außerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit

»Bei einer Überschreitung der außerorts zulässigen Geschwindigkeit um beinahe 50% liegt das Bewusstsein einer Geschwindigkeitsüberschreitung nahe, weshalb bei Hinzutreten weiterer Umstände von einer vorsätzlichen Tatbegehung ausgegangen werden kann.«

Normenkette:

StVG § 24 § 25 ; StVO § 3 ;

Gründe:

I. Der Betroffene wurde durch Urteil des Amtsgerichts Bruchsal vom 14.11.2005 wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu der Geldbuße von 75 Euro verurteilt; außerdem wurde gegen ihn aufgrund wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung nach § 2 Abs.2 Satz 2 BKatV ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt. Mit der erhobenen Verfahrensrüge macht er geltend, nicht auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunkts einer Vorsatztat hingewiesen worden zu sein.

II. Der Rechtsbeschwerde kann ein Erfolg nicht versagt bleiben.