OLG Köln - Beschluss vom 29.08.2018
1 RBs 212/18
Normen:
StVO § 3; StPO § 261;
Fundstellen:
NZV 2019, 266

Anforderungen an die Feststellungen einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aufgrund GPS-basierter Messung

OLG Köln, Beschluss vom 29.08.2018 - Aktenzeichen 1 RBs 212/18

DRsp Nr. 2018/17176

Anforderungen an die Feststellungen einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aufgrund GPS-basierter Messung

Zur Frage der Geschwindigkeitsermittlung durch Nachfahren und Verwertung des GPS Signals einer im Polizeifahrzeug installierten Dash-Cam.

Die Feststellung einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mittels einer GPS-basierten Geschwindigkeitsüberwachungsanlage setzt eine Kenntnis des Geräteaufbaus und eine sachverständige Begutachtung der im konkreten Einzelfall gegenständlichen Messung voraus.

Tenor

I.

Die Rechtsbeschwerde wird durch die Rechtsunterzeichnerin zur Fortbildung des Rechts zugelassen (§ 80 Abs. 1 OWiG).

II.

Die Sache wird dem Senat zur Entscheidung in der Besetzung mit drei Richtern übertragen (§ 80a Abs. 3 OWiG).

III.

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Köln zurückverwiesen.

Normenkette:

StVO § 3; StPO § 261;

Gründe

I.

Die Generalstaatsanwaltschaft hat den Sachverhalt in ihrer Vorlageverfügung vom 12. Juli 2018 wie folgt zusammengefasst: