Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Goslar vom 21. September 2009 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht Goslar zurückverwiesen.
Die Rechtsbeschwerde hat einen vorläufigen Erfolg.
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