KG - Beschluss vom 18.01.2002
2 Ss 285/01
Normen:
OWiG;
Fundstellen:
NZV 2002, 526
VRS 102, 198

Anforderungen an die Rechtsmittelbelehrung im Bußgeldverfahren

KG, Beschluss vom 18.01.2002 - Aktenzeichen 2 Ss 285/01 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 3/02

DRsp Nr. 2005/7452

Anforderungen an die Rechtsmittelbelehrung im Bußgeldverfahren

1. Ist im Protokoll vermerkt, dass eine Rechtsmittelbelehrung erfolgt ist, so belegt dies nicht nur die Belehrung als solche, sondern auch deren Richtigkeit und Vollständigkeit. 2. Ist in der Hauptverhandlung eine Rechtsmittelbelehrung erfolgt, so bedarf es einer weiteren Belehrung bei Zustellung des Urteils nicht.

Normenkette:

OWiG;
Fundstellen
NZV 2002, 526
VRS 102, 198