KG vom 07.09.2000
3 Ws 356/00
Normen:
StPO § 44 S. 1 § 46 Abs. 2, 3 § 274 § 314 Abs. 1 ;
Fundstellen:
VRS 99, 440

Anforderungen an die Rechtsmittelbelehrung nach Erlass eines Urteils; Übergabe eines Merkblatts

KG, vom 07.09.2000 - Aktenzeichen 3 Ws 356/00

DRsp Nr. 2005/7373

Anforderungen an die Rechtsmittelbelehrung nach Erlass eines Urteils; Übergabe eines Merkblatts

1. Nach dem Erlass eines Urteils in Strafsachen muss dem Angeklagten nur dann eine schriftliche Rechtsmittelbelehrung ausgehändigt werden, wenn nicht zu erwarten ist, dass er die mündlich erteilte Rechtsmittelbelehrung richtig interpretiert hat und in Erinnerung behalten wird. 2. Die Berufungsfrist ist in Fällen nicht ohne Verschulden des Angeklagten versäumt, wenn ihm ein Merkblatt nicht ausgehändigt worden ist.

Normenkette:

StPO § 44 S. 1 § 46 Abs. 2, 3 § 274 § 314 Abs. 1 ;
Fundstellen
VRS 99, 440