Der Kläger begehrt von den Beklagten die Zahlung eines Schmerzensgeldes nach einem Verkehrsunfall. Er wollte, damals 4 1/2 Jahre alt, die K. -Straße in M. überqueren. Dabei wurde er von dem Erstbeklagten mit einem bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten Kraftfahrzeug erfaßt und erheblich verletzt. Der Kläger kam aus der Sicht des Erstbeklagten von rechts hinter parkenden Kraftfahrzeugen hervor.
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