Die Klägerin verlangt von der beklagten Versicherungsgesellschaft, bei der sie seit 1987 eine Gruppenunfallversicherung unterhält, zugunsten eines ihrer Geschäftsführer (im folgenden: der Versicherte) die für 100%ige Invalidität vereinbarte Versicherungssumme von 750.000 DM (abzüglich einer bereits geleisteten Zahlung von 75.000 DM).
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