I. Das Amtsgericht Daun verurteilte die Betroffenen wegen "Nichteinhaltung eines Abstands zum vorausfahrenden Fahrzeug von weniger als 4/10 des halben Tachowertes bei einer Geschwindigkeit von 145 km/h" zu einer Geldbuße von 60 EUR und wegen "fahrlässiger Überschreitung der durch Zeichen 274 auf 100 km/h begrenzten Höchstgeschwindigkeit um 53 km/h (nach Abzug von 9 km/h Toleranz) außerhalb geschlossener Ortschaften" zu einer Geldbuße von 150 EUR. Außerdem verhängte es gegen den Betroffenen ein Fahrverbot von einem Monat. Gegen dieses Urteil richtet sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen, mit der er die Verfahrensbeschwerde erhebt und die Verletzung materiellen Rechts rügt.
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