Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Weißenfels vom 13. März 2017 im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an die bisher zuständige Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.
Die weitergehende Rechtsbeschwerde wird verworfen.
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