Auf die Berufung der Kläger wird das am 11. April 2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.475,85 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 8.451,62 € seit dem 26. September 2013 bis zum 12. Februar 2014 und aus einem Betrag von 6.475,85 € seit dem 13. Februar 2014 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.996,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 7.616,97 € seit dem 26. September 2013 bis zum 12. Februar 2014 und aus einem Betrag von 5.996,96 € seit dem 13. Februar 2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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