Auf die Berufung der Klägerin wird das am 25. April 2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 933,14 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17. Dezember 2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 80% und die Beklagte zu 20% zu tragen.
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