Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines LebensversicherungsvertragsRechtsfolgen des Fehlens eines ausdrücklichen Hinweises auf das gesetzliche Formerfordernis der Schrift- bzw. Textform
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.10.2021 - Aktenzeichen 4 U 55/21
DRsp Nr. 2023/8537
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines LebensversicherungsvertragsRechtsfolgen des Fehlens eines ausdrücklichen Hinweises auf das gesetzliche Formerfordernis der Schrift- bzw. Textform
Das Fehlen eines ausdrücklichen Hinweises auf das gesetzliche Formerfordernis der Schrift- bzw. Textform hindert den Beginn der Widerrufsfrist nach § 5a Abs. 2 S. 1 VVG a.F. nicht, da der unterbliebene ausdrückliche Hinweis auf die bei Ausübung des Widerspruchs zu wahrende Text- bzw. Schriftform abstrakt nicht geeignet ist, den durchschnittlichen Versicherungsnehmer daran zu hindern, das ihm zustehende Widerspruchsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen wie bei zutreffender Belehrung auszuüben.
Tenor
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