Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 14.12.2017, Az.
Die Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten des Klägers erscheint bei vorläufiger Bewertung begründet.
3.Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
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