Angabe des Ordnungswidrigkeitentatbestands im Urteil; Verhängung eines Fahrverbots wegen Geschwindigkeitsüberschreitung)
OLG Hamm, Beschluß vom 19.04.1999 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 37/99
DRsp Nr. 2000/4350
Angabe des Ordnungswidrigkeitentatbestands im Urteil; Verhängung eines Fahrverbots wegen Geschwindigkeitsüberschreitung)
»1. Zur Frage, wann die unzutreffende Angabe des Ordnungswidrigkeitentatbestands zur Unwirksamkeit des Urteils führt.2. Zur Festsetzung eines Fahrverbots wegen einer in einer Tempo-30-Zone begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung.«