Das Landgericht hat die Angeklagten K. und R. jeweils des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer in Tateinheit mit Raub, gefährlicher Körperverletzung und Aussetzung für schuldig befunden und gegen den Angeklagten K. eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten sowie gegen den Angeklagten R. eine solche von vier Jahren und sechs Monaten verhängt. Den Angeklagten G. hat es der Beihilfe zum räuberischen Angriff auf Kraftfahrer in Tateinheit mit Beihilfe zum Raub, zur gefährlichen Körperverletzung und zur Aussetzung für schuldig befunden und ihn zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil wenden sich die Angeklagten mit ihren Revisionen, mit denen sie die Verletzung sachlichen Rechts rügen. Die Rechtsmittel der Angeklagten führen zum Wegfall ihrer Verurteilung wegen räuberischen Angriffs auf einen Kraftfahrer bzw. der Beihilfe hierzu und zur Aufhebung der Strafaussprüche; im übrigen sind sie unbegründet.
I. 1. Das Landgericht hat festgestellt:
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