OLG Düsseldorf - Urteil vom 30.05.2000
22 U 225/99
Normen:
BGB § 433 ;
Fundstellen:
MDR 2001, 86
OLGReport-Düsseldorf 2000, 422

Annahme eines Angebots im Kfz-Handel

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.05.2000 - Aktenzeichen 22 U 225/99

DRsp Nr. 2000/7693

Annahme eines Angebots im Kfz-Handel

Ein Kaufinteressent, der die beim Kauf eines neuen Kraftfahrzeugs allgemein übliche schriftliche Bestellung unterschrieben hat, darf entgegen deren und der umseitigen AGB eindeutigen Wortlaut auch dann nicht von einer sofortigen Annahme seines Angebots ausgehen, wenn das Fahrzeug sich bei dem Händler befindet und er, weil es innerhalb weniger Tage ausgeliefert werden soll, dem Verkaufsberater des Händlers sogleich seinen Personalausweis und die Versicherungsdoppelkarte für die Fahrzeuganmeldung aushändigt, nachdem er mit diesem die nach Inzahlunggabe eines Gebrauchtwagens zu entrichtende Zuzahlung ausgehandelt hat.

Normenkette:

BGB § 433 ;

Sachverhalt: