Name der
Versicherung
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
zutreffend ist, dass mein Mandant auf Ihre... Versicherungsnehmer... aufgefahren ist.
Zu diesem Auffahren ist es jedoch lediglich gekommen, weil das Fahrzeug Ihre... Versicherungsnehmer..., auf das er aufgefahren ist, plötzlich in die Fahrspur meines Mandanten gewechselt hat und ihm damit den Bremsweg verkürzte.
Ihre... Versicherungsnehmer... gelang es nach dem Überholmanöver nicht, ihr/sein Fahrzeug gänzlich auf der Fahrspur einzuordnen, bevor es zum Zusammenstoß kam. Da es Ihre... Versicherungsnehmer... nicht mehr gelang, ihr/sein Fahrzeug vollständig auf der linken Fahrspur einzuordnen, spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass Ihr... Versicherungsnehmer... schuldhaft gegen die Vorschrift des § 7 Abs. 5 StVO verstoßen hat.
Da weitere Umstände des Auffahrens nicht aufklärbar sind, ist eine Quote von 50 zu 50 anzusetzen (vgl. OLG Schleswig, Beschl. v. 07.10.2022 - 7 U 51/22, NJW 2023, 370).
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