Name der
Versicherung
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr... Versicherungsnehmer... hat verbotswidrig und damit grob verkehrswidrig das vor ihm nach rechts abbiegende Kfz überholt und dabei den Zusammenstoß mit dem Fahrzeug meines nach links in die Vorfahrtsstraße einbiegenden und wartepflichtigen Mandanten mitverschuldet.
Solange das von Ihre... Versicherungsnehmer... überholte Kfz beim Passieren seine Fahrtrichtung noch nicht geändert hatte und sich in voller Länge auf der Vorfahrtsstraße befand, ist von einem Überholen und nicht von einem bloßen Vorbeifahren auszugehen.
Da Ihr... Versicherungsnehmer... dabei gegen das angeordnete Überholverbot verstieß, hat sie/er den Unfall erheblich mitverschuldet.
Bei der Abwägung aller Umstände nach § 17 StVG ist eine hälftige Schadensteilung angemessen (vgl. LG Gießen, Urt. v. 01.06.1994 - 1 S 93/94).
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
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