Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 9. Dezember 2019 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das Revisionsverfahren.
I
Die Beteiligten streiten über die Anrechnung einer privaten Unfallversicherungsrente beim Berufsschadensausgleich (BSchA).
Die 1950 geborene Klägerin war seit Februar 1992 als kaufmännische Sachbearbeiterin und Sekretärin in Vollzeit beschäftigt. Am Neujahrsmorgen des Jahres 2010 wurde sie Opfer einer Gewalttat.
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