SchlHOLG - Urteil vom 27.06.2002
7 U 39/00
Normen:
BGB §§ 463 477 Abs. 3 aF ;
Fundstellen:
OLGReport-Schleswig 2002, 360
Vorinstanzen:
LG Flensburg, vom 19.01.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 268/99

Anspruch auf großen Schadensersatz bei Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs

SchlHOLG, Urteil vom 27.06.2002 - Aktenzeichen 7 U 39/00

DRsp Nr. 2003/7007

Anspruch auf großen Schadensersatz bei Erwerb eines Gebrauchtfahrzeugs

1. Bestätigt ein Gebrauchtwagenverkäufer schriftlich, das Fahrzeug befinde sich in einem technisch einwandfreien Zustand, liegt darin die Zusicherung der technischen Einwandfreiheit und nicht nur eine bloße Beschreibung bzw. Beschaffenheitsabrede.2. Wird bei Übergabe eines Gebrauchtwagens durch den Käufer eine Fahrzeugübergabebescheinigung des Inhalts unterzeichnet, dass er das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand erhalten habe, stellt dies (noch) keinen Gewährleistungsverzicht dar.3. Wird an dem Fahrzeug später ein Mangel am elektronischen Steuergerät des ABS-Systems festgestellt, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bereits bei Übergabe vorhanden war, steht dem Käufer ein Anspruch auf sog. großen Schadenersatz zu.

Normenkette:

BGB §§ 463 477 Abs. 3 aF ;

Entscheidungsgründe:

Es wird auf die tatsächlichen Feststellungen im angefochtenen Urteil Bezug genommen. Der Senat hat Beweis über die Behauptung des Klägers erhoben, dass der von ihm erworbene PKW Saab einen Mangel am Hydraulikteil des Antiblockiersystems habe und dass dieser Mangel bzw. dessen Ursache bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs am 16. April 1998 vorgelegen habe; wegen des Ergebnisses wird auf den Inhalt des Gutachtens des Dipl-Ing. L. vom 04. Februar 2002 Bezug genommen.