Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
II.Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
III.Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
IV.Die Revision wird zugelassen.
V.Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 18.000 € festgesetzt.
I.
1. 2.
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