I.
Die zulässige, insbesondere gem. den §§ 517 ff ZPO form- und fristgerecht eingelegte Berufung der Beklagten ist nicht begründet. Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Zahlung der Versicherungsleistung in Höhe von 9.000,00 EUR gem. §§ 1, 49 VVG, §
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