LAG Chemnitz - Urteil vom 01.07.2022
4 Sa 45/22
Normen:
BGB § 241 Abs. 1; BGB § 315; BGB § 612a; GewO § 106;
Vorinstanzen:
ArbG Dresden, vom 04.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 588/21

Anspruch des Eishockey-Profispielers auf Teilnahme am MannschaftstrainingAusübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers nach billigem ErmessenFreistellung vom Mannschaftstraining als Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB

LAG Chemnitz, Urteil vom 01.07.2022 - Aktenzeichen 4 Sa 45/22

DRsp Nr. 2023/12712

Anspruch des Eishockey-Profispielers auf Teilnahme am Mannschaftstraining Ausübung des Direktionsrechts des Arbeitgebers nach billigem Ermessen Freistellung vom Mannschaftstraining als Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB

1. Mit Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen den Arbeitsvertragsparteien erhält der Eishockey-Profispieler einen Anspruch auf Teilnahme am regelmäßigen Mannschaftstraining. Denn durch die Teilnahme am Mannschaftstraining erhält der Spieler seine spielerische Leistung. Durch Nichtteilnahme über einen längeren Zeitraum hinweg sinken seine spielerischen Fähigkeiten. 2. Im Arbeitsverhältnis hat der Arbeitgeber sein Direktionsrecht gemäß §§ 106 GewO und 315 BGB nach billigem Ermessen auszuüben. Es entspricht billigem Ermessen, den Eishockey-Spieler zum Mannschaftstraining zuzulassen. Der Arbeitgeber vermochte sein Ermessen gemäß § 315 BGB nur dahingehend auszuüben, dem Spieler die Teilnahme am Training zu ermöglichen. Die Freistellung vom Training stellt einen Ermessensfehlgebrauch dar.