OLG Hamm - Beschluss vom 10.04.2018
9 U 5/18
Normen:
StVG § 7; BGB § 249;
Fundstellen:
MDR 2018, 1057
NJW 2018, 2654
Vorinstanzen:
LG Bielefeld, vom 05.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 47/17

Anspruch des Geschädigten auf Neuwagenersatz bei einem 6 Wochen alten Fahrzeug mit einer Laufleistung von 3300 km

OLG Hamm, Beschluss vom 10.04.2018 - Aktenzeichen 9 U 5/18

DRsp Nr. 2018/7733

Anspruch des Geschädigten auf Neuwagenersatz bei einem 6 Wochen alten Fahrzeug mit einer Laufleistung von 3300 km

Auch unter Berücksichtigung der technischen Entwicklung und der heutigen wirtschaftlichen Verkehrsanschauung kann ein ca. 6 Wochen zum Straßenverkehr zugelassenes Fahrzeug mit einer Laufleistung von ca. 3.300 km nicht mehr als Neuwagen angesehen werden.

Tenor

In dem Rechtsstreit beabsichtigt der Senat, die Berufung der Klägerin gegen das am 05.12.2017 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld durch einstimmigen Beschluss gem. § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückzuweisen. Die Klägerin erhält Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses.

Normenkette:

StVG § 7; BGB § 249;

Gründe