Am 23.11.1995 erteilte der Versicherungsnehmer des Beklagten, Herr M. T., der Klägerin den Auftrag, an seinem Fahrzeug, Toyota Supra mit dem amtlichen Kennzeichen ......, die hinteren Reifen zu erneuern sowie einen Front- und einen Heckspoiler anzubauen. Da die Arbeiten nicht am gleichen Tage beendet werden konnten, wurde auf Bitten des Herrn T. das Fahrzeug nach dem Ende der Arbeitszeit in die über Nacht abgeschlossene Reparaturhalle gebracht, wo es auf der dort befindlichen Hebebühne aufgebockt und hochgefahren wurde. In der folgenden Nacht zum 24.03.1995 geriet das Fahrzeug ohne äußere Einwirkungen in Brand und verursachte nach der Darstellung der Klägerin die mit der Klage geltend gemachten Schäden.
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