AG Bremen, vom 04.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 C 63/20
LG Bremen, vom 30.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 S 216/20
Anspruch des Käufers gegen eine Vorverkaufsstelle auf Rückerstattung des Ticketpreises bei Absage der Veranstaltung wegen eines auf Grund der COVID-19-Pandemie erlassenen Veranstaltungsverbots
BGH, Urteil vom 13.07.2022 - Aktenzeichen VIII ZR 329/21
DRsp Nr. 2022/11650
Anspruch des Käufers gegen eine Vorverkaufsstelle auf Rückerstattung des Ticketpreises bei Absage der Veranstaltung wegen eines auf Grund der COVID-19-Pandemie erlassenen Veranstaltungsverbots
Zum Anspruch des Käufers gegen eine Vorverkaufsstelle auf Rückerstattung des Ticketpreises bei Absage der Veranstaltung wegen eines auf Grund der COVID-19-Pandemie erlassenen Veranstaltungsverbots (im Anschluss an Senatsurteil vom 13. Juli 2022 - VIII ZR 317/21, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt)
1. Durch die Übereignung der Eintrittskarten hat ein Tickethändler, der nicht selbst Veranstalter ist, dem Käufer das Recht auf Teilnahme an der von der Veranstalterin durchzuführenden Veranstaltung verschafft und damit den Kaufvertrag vollständig erfüllt.2. § 312g Abs. 2 Nr. 9BGB, wonach kein Widerrufsrecht besteht, findet auch auf den Ticketverkauf durch einen Tickethändler, der nicht selbst Veranstalter ist, Anwendung.
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