OLG Köln - Urteil vom 20.10.2021
13 U 18/21
Normen:
BGB § 675v Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a);
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 13.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 204/20

Anspruch eines Bankkunden auf Wiedergutschrift eines abgebuchten Betrages

OLG Köln, Urteil vom 20.10.2021 - Aktenzeichen 13 U 18/21

DRsp Nr. 2023/6649

Anspruch eines Bankkunden auf Wiedergutschrift eines abgebuchten Betrages

Von grober Fahrlässigkeit des Bankkunden im Sinne von § 675v Abs. 3 Nr. 2 lit. a BGB ist auszugehen, wenn er eine Überweisung durch telefonische Weitergabe einer TAN an einen unbekannten Dritten ermöglicht hat.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 13. Januar 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn - 2 O 204/20 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

BGB § 675v Abs. 3 Nr. 2 Buchst. a);

Gründe

I.

Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gemäß § 522 Abs. 2 S. 4 ZPO i. V. m. § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO abgesehen.

II.

Die zulässige Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg. Das Landgericht hat den Antrag der Klägerin auf Wiedergutschrift des seitens der Beklagten von ihrem Konto abgebuchten Betrages rechtsfehlerfrei abgewiesen.