Die Berufung der Klägerin gegen das am 13. Januar 2021 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
Von der Darstellung eines Tatbestandes wird gemäß §
II.
Die zulässige Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg. Das Landgericht hat den Antrag der Klägerin auf Wiedergutschrift des seitens der Beklagten von ihrem Konto abgebuchten Betrages rechtsfehlerfrei abgewiesen.
|
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|