Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Berufungszulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt die Anordnung eines Parkverbots vor dem in seinem Eigentum stehenden Anwesen S* ...- ... ..., ... D* ...
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