Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15.07.2018 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 249.416,83 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszins seit 28.06.2017 zu zahlen.
Die Klage wird im Übrigen abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits fallen der Beklagten zur Last.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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