OLG Celle - Urteil vom 28.08.2013
14 U 88/12
Normen:
StVO § 9 Abs. 5; StVO § 9 Abs. 1 S. 4;
Vorinstanzen:
LG Lüneburg, vom 30.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 44/11

Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem VerkehrsunfallgeschehenAbwägung der den Unfallbeteiligten anzulastenden Verschuldens- und VerursachungsbeiträgeVerstoß gegen die doppelte RückschaupflichtAnscheinsbeweis für ein Linksabbiegerverschulden

OLG Celle, Urteil vom 28.08.2013 - Aktenzeichen 14 U 88/12

DRsp Nr. 2022/17857

Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Verkehrsunfallgeschehen Abwägung der den Unfallbeteiligten anzulastenden Verschuldens- und Verursachungsbeiträge Verstoß gegen die doppelte Rückschaupflicht Anscheinsbeweis für ein Linksabbiegerverschulden

Ein Anscheinsbeweis für ein Linksabbiegerverschulden greift nicht, wenn es erst nach einem Überholen weiterer Fahrzeuge zu einer Kollision mit einem Abbiegerfahrzeug kommt, weil der Überholer dem Linksabbieger nicht unmittelbar gefolgt ist.

I. Auf die Berufung des Klägers und der Nebenintervenientin sowie die Anschlussberufung der Beklagten wird das am 30. März 2012 verkündete Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg (Az. 5 O 44/11) teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt,

1. an den Kläger 3.377,56 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25. März 2011 zu zahlen;

2. an den Kläger ein weiteres Schmerzensgeld von 9.500,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25. März 2011 zu zahlen;