OLG Saarbrücken - Urteil vom 16.12.2020
5 U 39/20
Normen:
AUB Nr. 3.7; VVG § 178 Abs. 2 S. 2; ZPO § 286;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 30.04.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 208/17

Ansprüche auf Tagegeld aus einer privaten UnfallversicherungNachweis eines Versicherungsfalles (vorliegend verneint)Unklare und widersprüchliche Angaben eines Versicherungsnehmers zum angeblichen Unfallgeschehen

OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.12.2020 - Aktenzeichen 5 U 39/20

DRsp Nr. 2022/1765

Ansprüche auf Tagegeld aus einer privaten Unfallversicherung Nachweis eines Versicherungsfalles (vorliegend verneint) Unklare und widersprüchliche Angaben eines Versicherungsnehmers zum angeblichen Unfallgeschehen

I. Die Berufung des Klägers gegen das am 30. April 2020 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 14 O 208/17 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 35.360,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

AUB Nr. 3.7; VVG § 178 Abs. 2 S. 2; ZPO § 286;

Gründe:

I.