OLG Zweibrücken - Endurteil vom 26.01.2022
1 U 188/20
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; StVG § 11; BGB § 823 Abs. 1; BGB §§ 249 ff.; VVG § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; PflVG § 1;
Vorinstanzen:
LG Kaiserslautern, vom 08.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 110/19

Ansprüche aufgrund eines VerkehrsunfallsAnspruchsvoraussetzungen für einen VerdienstausfallHöhe eines Schmerzensgeldes

OLG Zweibrücken, Endurteil vom 26.01.2022 - Aktenzeichen 1 U 188/20

DRsp Nr. 2022/2955

Ansprüche aufgrund eines Verkehrsunfalls Anspruchsvoraussetzungen für einen Verdienstausfall Höhe eines Schmerzensgeldes

Tenor

1.

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 08.10.2020, Az. 4 O 110/19, teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, dem Kläger sämtliche zukünftig entstehenden materiellen und immateriellen Schäden - letztere nur, soweit sie zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung objektiv nicht vorhersehbar waren - aus dem Verkehrsunfall vom 07.08.2015 in ... zu ersetzen, soweit etwaige Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.

3.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4.

Diese und die angefochtene Entscheidung sind vorläufig ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung aus dieser und aus der angefochtenen Entscheidung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des insgesamt vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

5.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette: