I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 17. November 2020 -
II. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
IV. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 49.000 Euro festgesetzt.
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