OLG Düsseldorf - Urteil vom 07.12.2021
1 U 216/20
Normen:
StVG § 7; StVG § 9; StVG § 11; VVG § 115; StVO § 9 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 5;
Vorinstanzen:
LG Duisburg, vom 20.10.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 87/19

Ansprüche aus einem VerkehrsunfallKollision eines Grundstückabbiegers mit einem ÜberholendenAnscheinsbeweis für ein Verschulden des Grundstückabbiegers

OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.12.2021 - Aktenzeichen 1 U 216/20

DRsp Nr. 2022/3169

Ansprüche aus einem Verkehrsunfall Kollision eines Grundstückabbiegers mit einem Überholenden Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Grundstückabbiegers

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.10.2020 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 12. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg (12 O 87/19) abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Normenkette:

StVG § 7; StVG § 9; StVG § 11; VVG § 115; StVO § 9 Abs. 1; StVO § 9 Abs. 5;

Gründe

I.

Der am 00.00.1952 geborene Kläger macht Ansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 09.04.2018 in D. geltend, bei dem er schwer verletzt wurde.

In der Berufung geht es bei streitigem Unfallhergang lediglich um die Haftungsquote.

Am Unfalltag befuhren der Kläger mit seinem Fahrrad und hinter ihm der Beklagte zu 1. mit seinem bei der Beklagten zu 2. haftpflichtversicherten Pkw Seat Leon die A.-Straße in nordwestliche Richtung. Als der Kläger nach links abbiegen wollte, um den Baumarkt X. aufzusuchen, kam es in Höhe Nr. ..... auf der Gegenspur zur Kollision mit dem Fahrzeug des Beklagten zu 1., der den Kläger überholen wollte. Dabei stieß die rechte vordere Ecke des Pkw gegen den Rahmen des Fahrrades.