OLG Dresden - Urteil vom 16.11.2021
4 U 1168/21
Normen:
AVB § 13 Abs. 4; VVG §§ 174 f.;
Vorinstanzen:
LG Dresden, vom 26.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 244/19

Ansprüche aus einer BerufsunfähigkeitsversicherungLeistungseinstellung nach einem NachprüfungsverfahrenAnwendbares Recht für Altversicherungen vor 2008

OLG Dresden, Urteil vom 16.11.2021 - Aktenzeichen 4 U 1168/21

DRsp Nr. 2021/18788

Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungseinstellung nach einem Nachprüfungsverfahren Anwendbares Recht für Altversicherungen vor 2008

Auf vor dem 1.1.2008 abgeschlossene Verträge über eine Berufsunfähigkeitsversicherung finden die §§ 174, 175 VVG keine Anwendung (Anschluss an BGH, Urteil vom 18. September 2019, IV ZR 65/19).

1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts vom 26.05.2021 - 8 O 244/19 - im Tenor Ziff. 1. und 2. aufgehoben und die Klage abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4. Die Revision wird nicht zugelassen.

Beschluss:

Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens wird auf 2.512,77 € festgesetzt.

Normenkette:

AVB § 13 Abs. 4; VVG §§ 174 f.;

Gründe:

I.

Von der Aufnahme des Tatbestandes wird gem. §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.

II.

Die zulässige Berufung der Beklagten ist begründet.

A.