Die Berufung der Klägerin gegen das am 15.01.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Köln -
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
Die Parteien streiten über einen Zahlungsanspruch aus einer Betriebsschließungsversicherung.
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