OLG Saarbrücken - Urteil vom 30.09.2020
5 U 91/19
Normen:
AKB A.2.5.1; AKB A.2.5.5.1;
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 19.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 142/18

Ansprüche aus einer Fahrzeugversicherung wegen eines DiebstahlereignissesVerpflichtung eines Versicherungsnehmers zur Rücknahme eines entwendeten FahrzeugsMitteilung über das Wiederauffinden eines Fahrzeugs vor Ablauf einer MonatsfristAnspruch auf Auszahlung der Verlustentschädigung

OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.09.2020 - Aktenzeichen 5 U 91/19

DRsp Nr. 2021/12735

Ansprüche aus einer Fahrzeugversicherung wegen eines Diebstahlereignisses Verpflichtung eines Versicherungsnehmers zur Rücknahme eines entwendeten Fahrzeugs Mitteilung über das Wiederauffinden eines Fahrzeugs vor Ablauf einer Monatsfrist Anspruch auf Auszahlung der Verlustentschädigung

I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 19. September 2019 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 14 O 142/18 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.508,18 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 17. Juli 2018 zu zahlen mit der Maßgabe, dass die Zahlung an die Firma P. B. Deutschland GmbH, S. 10, 63263 N. erfolgt.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger ¾ und die Beklagte ¼.

III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 9.890,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

AKB A.2.5.1; AKB A.2.5.5.1;

Gründe:

I.

Die Parteien streiten um Ansprüche aus einer Fahrzeugversicherung wegen eines Diebstahlereignisses.