I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 19. September 2019 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.508,18 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 17. Juli 2018 zu zahlen mit der Maßgabe, dass die Zahlung an die Firma P. B. Deutschland GmbH, S. 10, 63263 N. erfolgt.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger ¾ und die Beklagte ¼.
III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 9.890,- Euro festgesetzt.
I.
Die Parteien streiten um Ansprüche aus einer Fahrzeugversicherung wegen eines Diebstahlereignisses.
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