OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 05.09.2018
3 U 178/17
Normen:
AUB (2008) Nr. 1.3;
Vorinstanzen:
LG Limburg, vom 24.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 92/17

Ansprüche aus einer privaten UnfallversicherungBegriff des UnfallsUnfreiwillige Gesundheitsbeschädigung

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 05.09.2018 - Aktenzeichen 3 U 178/17

DRsp Nr. 2019/9428

Ansprüche aus einer privaten Unfallversicherung Begriff des Unfalls Unfreiwillige Gesundheitsbeschädigung

1. Von einem Unfall kann ausgegangen werden, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper einwirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. 2. Damit ist jedes vom Versicherten nicht beherrschbare und in Bezug auf die dadurch verursachte Gesundheitsschädigung unfreiwillige Geschehen gemeint.

In dem Rechtsstreit

...

wird der Kläger darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.

Der Senat ist einstimmig davon überzeugt, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat und die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung aufweist, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts durch Urteil erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht geboten ist.

Normenkette:

AUB (2008) Nr. 1.3;

Gründe:

I.

Der Kläger nimmt die Beklagte aus seiner privaten Unfallversicherung in Anspruch.

Er schloss bei der Beklagten am 29.08.2006 eine Unfallversicherung unter der Nr. ... ab. Im Jahr 2006 im Rahmen eines Verkehrsunfalls zog er sich eine BVVK 12-Fraktur zu. Es folgte eine konservative Behandlung.