Auf die Berufung der Beklagten wird das am 07.09.2017 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Detmold unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.099,76 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 01.09.2016 zu zahlen.
Die Klage wird im Übrigen abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last.
Testen Sie "Verkehrsstrafrecht Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|