OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 19.11.2018
17 W 41/18
Normen:
StVG § 7 Abs. 1; SGB VII § 104 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
LG Gießen, vom 13.07.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 452/17

Ansprüche eines Arbeitnehmers aufgrund eines Unfalls mit einem Lkw seines Arbeitgebers

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 19.11.2018 - Aktenzeichen 17 W 41/18

DRsp Nr. 2019/3854

Ansprüche eines Arbeitnehmers aufgrund eines Unfalls mit einem Lkw seines Arbeitgebers

Kommt es auf einer Baustelle zu einem Unfall, bei dem ein Lkw des Arbeitgebers einen Arbeitnehmer überrollt, so greift die Haftungsprivilegierung der §§ 104 Abs. 1 S. 1, 105 SGB VII ein, wenn dies aus Anlass einer betrieblichen Tätigkeit geschah. Hierfür ist die Anerkennung als Arbeitsunfall ein wichtiges Indiz.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den die Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss des Landgerichts Gießen vom 13.07.2018 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Außergerichtliche Auslagen werden nicht erstattet.

Normenkette:

StVG § 7 Abs. 1; SGB VII § 104 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.