OLG Zweibrücken - Urteil vom 26.11.2021
2 U 48/20
Normen:
BGB 812 Abs. 1 S. 1; ZPO § 92 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Kaiserslautern, vom 29.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 669/17

Ansprüche nach einem UnternehmenskaufSchadensersatz für GeldtransfersRechtsgrundlosigkeit im Rahmen eines BereicherungsanspruchsCondictio indebiti

OLG Zweibrücken, Urteil vom 26.11.2021 - Aktenzeichen 2 U 48/20

DRsp Nr. 2022/719

Ansprüche nach einem Unternehmenskauf Schadensersatz für Geldtransfers Rechtsgrundlosigkeit im Rahmen eines Bereicherungsanspruchs Condictio indebiti

Zur Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages, bei dem sich der Erwerber der Geschäftsanteile einer GmbH von der Schwestergesellschaft die Darlehensrückzahlungsansprüche gegen die erworbene Gesellschaft hat abtreten lassen, die Rückzahlungsansprüche aber vor Abschluss des Erwerbsvorganges durch Tilgungsleistungen geschmälert worden sind.

Tenor

1

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Kaiserslautern vom 29. September 2020 geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger zu 2) einen Betrag von 113.348,84 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.480,44 €, jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 3. November 2017 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2

Die weitergehende Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Kläger werden zurückgewiesen.

3

Die Gerichtskosten beider Instanzen haben die Klägerin zu 1) zu 1/2, der Kläger zu 2) zu 9/20 und die Beklagte zu 1) zu 1/20 zu tragen.

4