I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 19.12.2019 (Aktenzeichen
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
III. Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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