1. Das Versäumnisurteil des Senats vom 12.10.2021 wird aufrechterhalten.
2. Die weiteren Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner.
3. Das Urteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Gegenstandswert des Verfahren wird auf bis zu 70.000,00 € festgesetzt.
I.
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